Fischerei-Revier
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| Gewässer |
| Fische |
| Anglererlaubnis |
| Unterkünfte |
| Preise |
| Mindestmaße |
| Richtlinien |
| Informationen |
| Millstätter See Inclusive Card |
| Unterwasseraufnahmen |
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Seine Enstehung verdankt der See dem Zurückgehen der großen Gletscher, die das Land zur Eiszeit bedeckt haben. |
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Die Größe und die Tiefe des Millstätter Sees fordert auch dem "größten" Angler alles Können ab. Also, die Herausforderung für jeden Fischer heißt: MILLSTÄTTER SEE! |
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Sie ernährt sich von tierischem Plankton, Mückenlarven, Insekten, Bodentieren usw. und erreicht eine Länge bis über 80 cm mit einem Gewicht von ca. 5-6 kg. |
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An weiteren Saimoniden kommt im See noch der Seesaibling vor, der im wesentlichen gleich zu fangen ist, wie die große Maräne . |
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Im 1638 erbauten Fischerhaus werden Geräte für Fischerei, eine Lachsselche, Floßmodelle und Einbäume,
aber auch einiges über Unterwassersport und Wasserrettung ausgestellt.
In einem 7000-Liter-Großaquarium werden 19 im Millstätter See lebende Fischarten gezeigt. |
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| Auf der folgenden Seite können Sie eine Übersicht aller Fischarten mit Unterwasseraufnahmen sehen. !!! | |
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Generell ist das Fischen
am Millstätter See von einer behördlichen Genehmigung abhängig.
Die Anglererlaubnis
erhalten Sie in den Gemeinden bzw. Tourismusämtern rund um den Millstätter See.
Telefonnummer |
Öffnungszeiten |
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| Infocenter Millstätter See, Einfahrt Seeboden (1.Kreisverkehr) |
04766-3700 | Mo-Fr 9.00 - 18.00 Uhr Sa/So 10.00 - 16.00 Uhr |
| Tourismusbüro Seeboden | 04762-8121014 | Mo-Fr 9.00 - 16.00 Uhr |
| Tourismusbüro Spittal | 04762-3420 | Mo-Fr 9.00 - 17.00 Uhr |
| Tourismusbüro Millstatt | 04766-2023 | Mo-Fr. 8.00 - 12.00, 13.00 - 17.00 Uhr |
| Tourismusbüro Döbriach | 04246-78780 | Mo-Fr. 9.00 - 17.00 Uhr |
In der Region
gibt es zahlreiche Unterkünfte, die Angebote speziell für Fischer
bieten. Auf der fogenden Seite finden Sie eine
Auswahl an Betrieben
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Goldeck-Center, Villacher Straße, 9800 Spittal /Drau, |
Tel. 04762-36380 | ||
| Bahnhofstraße 8, 9800 Spittal/Drau | Tel. 04762-3033 | www.hausderjaeger.at | |
| Finkenweg 5, 9871 Seeboden (neben Hotel Bellevue) | Tel. 0664 / 5169454 |
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| (Stand 2010) | Erwachsene | Kinder (bis 14 Jahre) |
| 1 Tag | € 19,- | € 11,- |
| 2 Tage | € 28,- | € 15,- |
| 7 Tage | € 50,- | € 25,- |
| 14 Tage | € 56,- | € 35,- |
| 3 Wochen | € 63,- | € 45,- |
| 4 Wochen | € 71,- | € 55,- |
| Verlängerungswoche | € 19,- | € 11,- |
| Saison Ufer | € 125,- | € 31,- |
| Saison Ufer/Boot | € 250,- | € 63,- |
| Hinzu kommt die Steuerkarte: für 1 Woche € 4,52 / für 4 Wochen € 11,30 |
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| Kaution für die Fangliste: € 8,- Wird bei der Rückgabe der Fangliste in der Kartenausgabestelle refundiert. |
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Kindern unter 14 Jahren
ist das Angeln gesetzlich nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
Grundsätzlich ist das
Fischen nur mit zwei Angeln mit je einem Köder bzw. 1 Hegene erlaubt.
Das Fischen vom Ufer
aus ist die ganze Nacht erlaubt.
Vom Boot aus darf nur
eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gefischt
werden.
Die Karten sind während
der Angelsaison (1.März bis 15.Dezember) in den jeweiligen Tourismusämtern erhältlich.
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(Auszug - gültig mit Abänderungen für den Millstätter See)
Gültig seit 10. April 2001
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Brittelmaß
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Schonzeiten
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| Aalrutte |
25 cm
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1. Dezember - 28. Februar
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| Barbe |
30 cm
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1. Mai - 30. Juni
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| Brachse |
30 cm
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keine
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| Forellenbarsch |
25 cm
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16. April - 30. Juni
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| Hecht |
55 cm
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1. Jänner - 30. April
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| Karpfen |
30 cm
|
keine
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| Mairenke (Seelaube) |
--------
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ganzjährig
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| Regenbogenforelle |
24 cm
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1. Jänner - 15. April
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| Maräne ( Reinanke) |
35 cm
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16. Oktober - 31. März
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| Schleie |
25 cm
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1. Juni - 30. Juni
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| Seeforelle |
60 cm
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1. Oktober - 28. Februar
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| Seesaibling |
30 cm
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1. Oktober - 28. Februar
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| Waller (Wels) |
70 cm
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15. Mai - 15. Juli
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| Zander (Schill, Fogosch) |
45 cm
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1. Jänner - 31. Mai
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| Krebse |
-
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ganzjährig
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Aufgrund des Kärntner Tierschutzgesetzes ist die Verwendung lebender Wirbeltiere verboten !
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Richtlinien für die Ausübung des Sportfischens am Millstätter See
Das
Fischen ist nur mit gültiger Jahresfischerkarte bzw. Fischergastkarte und
Fischereierlaubnis erlaubt. Alle Berechtigungen gelten nur für den Namensträger;
die Karte ist nicht übertragbar.
Vorgeschrieben
ist:
a) Schonzeiten und Mindestmaße einzuhalten. Fische, die
nicht dem Mindestmaß entsprechen, sind mit nassen Händen vorsichtig von der
Angel zu lösen und schonend ins Wasser zurückzuversetzen.
b) Kranke und tote Fische wegen Seuchengefahr nicht rückversetzen!
c) Den Kontrollorganen auf deren Verlangen die Fischereibewilligung,
die Geräte und gefangenen Fische vorzuweisen und ihnen die verlangten Auskünfte
zu erteilen.
d) Die Anzahl der gefangenen Fische ist in die Fangliste sofort einzutragen.
Die Fangliste ist bei einer kartenausgebenden Stelle abzugeben (Kaution- Rückersatz).
maximal 5 Edelfische pro Tag und 300 pro Jahr
e) Beim Schleppen mit E-Motor ist eine weisse Fahne mit 60x60 cm zwingend erforderlich.
f) Köderfische sind artgerecht und nur im geringsten Ausmaß zu hältern (maximal 12 Stunden).
Es
wird ersucht:
a) Das Anfüttern wegen Beeinträchtigung der Wasserqualität auf ein Minimum
zu reduzieren.
b) Die Angelstandplätze nicht durch Bojen oder andere Kennzeichen
zu markieren.
c) Schiffsanlegestellen während der Betriebszeiten nicht als Standplatz
zum Fischen zu verwenden.
d) Auf die Sicherheit der Badegäste zu achten
Verboten
ist:
a) Pro Person der Erwerb von mehreren Erlaubnisscheinen für den gleichen Zeitraum (auch Überschneidungen)
b) Das Fischen mit mehr als 2 Angelschnüren (mit je 1 Köder oder 1 Hegene).
c) Das Fischen mit Hegene, max. 5 Nymphen, vom 16.10 bis 31.3. jedes Jahres.
d) Das Fischen von der Bundesstraße aus.
e) Die Unterwasserfischerei, die Verwendung von Harpunen, Legeangeln, Speeren,
Stechern, Reusen, etc.
f) Das Mitbringen der Köderfische aus fremden Gewässern. (Seuchengefahr)
g) Das mitnehmen von Köderfischen in fremde Gewässer.
h) Das Befahren und Begehen des Uferschilfes (zur Schonung der Laichplätze und
Brutstätten).
i) Das Fischen vom Boot aus, eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde
vor Sonnenaufgang.
j) Das Fischen in allen Zuflüssen und im Seeabfluß.
k) Die Verwendung von Echoloten und anderen Ortungshilfen.
l) Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder (Köderfische).
m) Die Verwendung von Edelfischen als Köderfische. (Reinanken, Saiblinge, See-,Bach- und Regenbogenforellen)
n) Beköderte Angeln dürfen nie ohne Aufsicht im See oder am Ufer liegen. Wasservögel nehmen diese als Futter auf. Dadurch anfallende Kosten (Tierarzt etc.) werden weiterverrechnet.
Bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien wird die ausgestellte Fischereibewilligung entzogen. Ein Anspruch auf Rückersatz bereits geleisteter Gebühren besteht nicht. Fischereiverband Millstätter See
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In der Region
gibt es zahlreiche Unterkünfte, die Angebote speziell für Fischer
bieten. Auf der fogenden Seite finden Sie eine
Auswahl an Betrieben
Tourismusbüro Spittal/Drau
Burgplatz 1, 9800 Spittal/Drau
Tel.: 04762/3420
Fax: 04762/3237
www.spittal-online.at
Tourismusbüro
Seeboden
Hauptplatz 1
9871 Seeboden
Tel.: 04762/81210
Fax: 04762/82834
www.tiscover.at/seeboden
Tourismusbüro Millstatt
Marktplatz 8
9872 Millstatt
Tel.: 04766/20220
Fax: 04766/3479
www.millstatt-am-see.at
Tourismusbüro Döbriach/Radenthein
Hauptplatz 8
9873 Döbriach
Tel.: 04246/7878
F ax: 04246/7878-18
www.doebriach.net
Verkehrsamt Ferndorf
Nr. 22
9702 Ferndorf
Tel.: 04245/2086
Fax: 04245/2086-28
www.tiscover.at/ferndorf

Der Fischereiverband ist Mitglied bei der Millstätter See Inclusive Card.
Gäste, die in einem Inclusive Betrieb in Seeboden oder Millstatt nächtigen,
können das Gewässer kostenlos befischen (ausgenommen Döbriacher Betriebe).
Es ist lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Steuerkarte (Euro 4,52 gültig für
eine Woche) zu bezahlen.
Die kostenlose Fischereierlaubnis ist in den Tourismusbüros rund um den Millstätter
See erhältlich und gilt für das gesamte Fischwasser des Fischereiverbandes
Millstätter See.
Auf der folgenden Seite können Sie eine Übersicht aller Fischarten
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