www.renke.at Fischerei-Revier

 

Inhalt
Gewässer
Fische
Anglererlaubnis
Unterkünfte
Preise
Mindestmaße
Richtlinien
Informationen
Millstätter See Inclusive Card
Unterwasseraufnahmen

 

Im Südwesten der wuchtigen Stöcke der Nockberge liegt der Millstätter See, eingebettet in die bewaldeten Hänge der Millstätter Alpe im Norden und die des Seerückens im Süden.

Seine Enstehung verdankt der See dem Zurückgehen der großen Gletscher, die das Land zur Eiszeit bedeckt haben.

   
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Das Gewässer

Der See füllt ein langgestrecktes, steilwandiges Becken mit einer einheitlichen Form. Die steilen Böschungen werden nur von Schuttkegeln, die der Riegenbach und der Pesentheiner Bach aufgeschüttet haben, unterbrochen.
Die Tiefe des Sees nimmt von Westen mit 100 m nach Osten auf 142 m zu. Seine langgestreckte Form erreicht eine Länge von 11,5 km und eine Breite von 1,8 km. Die Seefläche beträgt 13,28 km2.

Der Millstätter See befindet sich in einer Seehöhe von 588 m und seine Ufer haben eine Länge von 25,5 km. Aufgrund der windgeschützten Lage - es treten selten stärkere Winde auf, wenn man von kurzen Gewitterstürmen absieht - erwärmt sich der See in seiner Oberflächenschicht im Sommer (Juni/August) bis auf 26 Grad Celsius. Darunter nimmt die Temperatur rasch ab und erreicht in der Sprungschicht (8 bis 12 m Tiefe) nur mehr 6 bis 10 Grad. Unterhalb der Sprungschicht herrscht ganzjährig bis zum Seegrund eine gleichmäßige Temperatur von 4 bis 4,5 Grad vor.
 Revierkarte - Fischereiverband Millstätter See
Ein allgemeines Motorbootfahrverbot, welches nur Ausnahmen bei gewerblichen Motorbooten vorsieht, sowie eine bestens ausgebaute Ringkanalisation sind der Grund für die Trinkwasserqualität des Millstätter Sees.
 Der Millstätter See - Übersicht der Möglichkeiten zum Fischen vom Ufer aus
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 Durch ökologisch richtige Besatzmaßnahmen ist der Bestand an Renken auf hervorragendem Niveau und in diesem Zusammenhang das Spitzengewässer in Europa. Für diesen Besatz wird ausschließlich autochthones Material verwendet, also Laichfische aus dem See gefangen, abgelaicht und bei uns am See mit Millstätterseewasser gebrütet. Dann werden gesunde Brütlinge in den See eingesetzt. Es kommt im See noch der Seesaibling vor, der im wesentlichen gleich zu fangen ist wie die große Maräne. Im Uferbereich finden wir zahlreiche Arten von Weiß- und Friedfischen wie Laube, Rotauge, Aitel (Döbel), Barbe, Schleie und Karpfen, sowie Wels, Hecht, Zander und Aal.

 

Das gesamte Südufer, ein Landschaftsschutzgebiet mit angrenzenden Wäldern und gut markierten Wanderwegen, ist nicht nur ein Eldorado für den ruhesuchenden Urlauber, sondern die zahlreichen schattigen Stellen und die im Wasser liegenden Baumstämme, sind auch beliebter Unterschlupf für kapitale Fische.
Durchschnittlich werden im Jahr so an die 50 Hechte jenseits der 10-Kilo-Grenze gefangen.

Der Millstätter See zählt sicher zu den fischreichsten Seen Österreichs und ist eine große Herausforderung für jeden Hobbyangler.

Die Größe und die Tiefe des Millstätter Sees fordert auch dem "größten" Angler alles Können ab. Also, die Herausforderung für jeden Fischer heißt: MILLSTÄTTER SEE!

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Die Fische

Der Sportfischer findet im Millstätter See eine artenreiche Fischfauna vor und er kann je nach Neigung, Können und Erfahrung den Fischfang im Rahmen des geltenden Kärntner Fischereigesetztes auf verschiedene Art und Weise betreiben.
Als besondere Herausforderung für den erfahrenen Sportangler bietet sich das Fischen von Maränen (Reinanken), Seesaiblingen und Seeforellen vom Boot aus an.

In der freien Wasserzone des Millstätter Sees lebt die große Maräne (eine Reinankenart), ein Edelfisch aus der Familie der Coregonen.

Sie ernährt sich von tierischem Plankton, Mückenlarven, Insekten, Bodentieren usw. und erreicht eine Länge bis über 80 cm mit einem Gewicht von ca. 5-6 kg.

Auch die Seeforelle hat in dieser Region ihren Lebensraum. Dieser Edelfisch wird 8 bis 10 kg schwer und ist ein Raubfisch.

An weiteren Saimoniden kommt im See noch der Seesaibling vor, der im wesentlichen gleich zu fangen ist, wie die große Maräne .

Im Uferbereich finden wir zahlreiche Arten von Weiß- bzw. Friedfischen wie Laube, Rotauge, Aitel (Döbel), Barbe, Schleie und Karpfen, sowie die Raubfische Wels, Hecht, Zander, Barsch und Aal.
Auch gewähren die lokalen Bootsvermieter für Sportangler günstige Tarife, so daß durch das Fischen vom Boot aus die Geldbörse nicht allzu stark belastet wird.

Fischereimuseum in Seeboden:

Im 1638 erbauten Fischerhaus werden Geräte für Fischerei, eine Lachsselche, Floßmodelle und Einbäume, aber auch einiges über Unterwassersport und Wasserrettung ausgestellt. In einem 7000-Liter-Großaquarium werden 19 im Millstätter See lebende Fischarten gezeigt.
Öffnungszeiten:
von Juni bis September
täglich von 9.00 bis 12.00
und von 14.00 bis 18.00 Uhr.

 
Auf der folgenden Seite können Sie eine Übersicht aller Fischarten mit Unterwasseraufnahmen sehen. !!!
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Angelerlaubnis

Generell ist das Fischen am Millstätter See von einer behördlichen Genehmigung abhängig.
Die Anglererlaubnis erhalten Sie in den Gemeinden bzw. Tourismusämtern rund um den Millstätter See.

 
Telefonnummer
Öffnungszeiten
Infocenter Millstätter See,
Einfahrt Seeboden (1.Kreisverkehr)
04766-3700 Mo-Fr 9.00 - 18.00 Uhr
Sa/So 10.00 - 16.00 Uhr
Tourismusbüro Seeboden 04762-8121014 Mo-Fr 9.00 - 16.00 Uhr
Tourismusbüro Spittal 04762-3420 Mo-Fr 9.00 - 17.00 Uhr
Tourismusbüro Millstatt 04766-2023 Mo-Fr. 8.00 - 12.00, 13.00 - 17.00 Uhr
Tourismusbüro Döbriach 04246-78780 Mo-Fr. 9.00 - 17.00 Uhr

 

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Unterkünfte

In der Region gibt es zahlreiche Unterkünfte, die Angebote speziell für Fischer bieten. Auf der fogenden Seite finden Sie eine Auswahl an Betrieben

 

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Ausrüstung

 Sport Plank
Goldeck-Center, Villacher Straße, 9800 Spittal /Drau,
Tel. 04762-36380  
Haus der Jäger Bahnhofstraße 8, 9800 Spittal/Drau Tel. 04762-3033 www.hausderjaeger.at
 Marks Flyfishing Finkenweg 5, 9871 Seeboden (neben Hotel Bellevue) Tel. 0664 / 5169454

www.marksflyfishing.com

 

 

Fischerkartenpreise des Fischereiverbandes Millstätter See

(Stand 2010) Erwachsene Kinder (bis 14 Jahre)
1 Tag € 19,- € 11,-
2 Tage € 28,- € 15,-
7 Tage € 50,- € 25,-
14 Tage € 56,- € 35,-
3 Wochen € 63,- € 45,-
4 Wochen € 71,- € 55,-
Verlängerungswoche € 19,- € 11,-
   
Saison Ufer € 125,- € 31,-
Saison Ufer/Boot € 250,- € 63,-
Hinzu kommt die Steuerkarte:
für 1 Woche € 4,52 / für 4 Wochen € 11,30
Kaution für die Fangliste: € 8,-
Wird bei der Rückgabe der Fangliste in der Kartenausgabestelle refundiert.


Kindern unter 14 Jahren ist das Angeln gesetzlich nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
Grundsätzlich ist das Fischen nur mit zwei Angeln mit je einem Köder bzw. 1 Hegene erlaubt.
Das Fischen vom Ufer aus ist die ganze Nacht erlaubt.
Vom Boot aus darf nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gefischt werden.
Die Karten sind während der Angelsaison (1.März bis 15.Dezember) in den jeweiligen Tourismusämtern erhältlich.

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Mindestmaße und Fangzeiten in Kärnten

(Auszug - gültig mit Abänderungen für den Millstätter See)
Gültig seit 10. April 2001

 
Brittelmaß
Schonzeiten
Aalrutte
25 cm
1. Dezember - 28. Februar
Barbe
30 cm
1. Mai - 30. Juni
Brachse
30 cm
keine
Forellenbarsch
25 cm
16. April - 30. Juni
Hecht
55 cm
1. Jänner - 30. April
Karpfen
30 cm
keine
Mairenke (Seelaube)
--------
ganzjährig
Regenbogenforelle
24 cm
1. Jänner - 15. April
Maräne ( Reinanke)
35 cm
16. Oktober - 31. März
Schleie
25 cm
1. Juni - 30. Juni
Seeforelle
60 cm
1. Oktober - 28. Februar
Seesaibling
30 cm
1. Oktober - 28. Februar
Waller (Wels)
70 cm
15. Mai - 15. Juli
Zander (Schill, Fogosch)
45 cm
1. Jänner - 31. Mai
Krebse
-
ganzjährig

Aufgrund des Kärntner Tierschutzgesetzes ist die Verwendung lebender Wirbeltiere verboten !

 

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Fischen im Millstätter See

Richtlinien für die Ausübung des Sportfischens am Millstätter See

 

Das Fischen ist nur mit gültiger Jahresfischerkarte bzw. Fischergastkarte und Fischereierlaubnis erlaubt. Alle Berechtigungen gelten nur für den Namensträger; die Karte ist nicht übertragbar.

Vorgeschrieben ist:

a) Schonzeiten und Mindestmaße einzuhalten. Fische, die nicht dem Mindestmaß entsprechen, sind mit nassen Händen vorsichtig von der Angel zu lösen und schonend ins Wasser zurückzuversetzen.

b) Kranke und tote Fische wegen Seuchengefahr nicht rückversetzen!

c) Den Kontrollorganen auf deren Verlangen die Fischereibewilligung, die Geräte und gefangenen Fische vorzuweisen und ihnen die verlangten Auskünfte zu erteilen.

d) Die Anzahl der gefangenen Fische ist in die Fangliste sofort einzutragen. Die Fangliste ist bei einer kartenausgebenden Stelle abzugeben (Kaution- Rückersatz). maximal 5 Edelfische pro Tag und 300 pro Jahr

e) Beim Schleppen mit E-Motor ist eine weisse Fahne mit 60x60 cm zwingend erforderlich.

f) Köderfische sind artgerecht und nur im geringsten Ausmaß zu hältern (maximal 12 Stunden).


Es wird ersucht:

a) Das Anfüttern wegen Beeinträchtigung der Wasserqualität auf ein Minimum zu reduzieren.

b) Die Angelstandplätze nicht durch Bojen oder andere Kennzeichen zu markieren.

c) Schiffsanlegestellen während der Betriebszeiten nicht als Standplatz zum Fischen zu verwenden.

d) Auf die Sicherheit der Badegäste zu achten


Verboten ist:


a) Pro Person der Erwerb von mehreren Erlaubnisscheinen für den gleichen Zeitraum (auch Überschneidungen)

b) Das Fischen mit mehr als 2 Angelschnüren (mit je 1 Köder oder 1 Hegene).

c) Das Fischen mit Hegene, max. 5 Nymphen, vom 16.10 bis 31.3. jedes Jahres.

d) Das Fischen von der Bundesstraße aus.

e) Die Unterwasserfischerei, die Verwendung von Harpunen, Legeangeln, Speeren, Stechern, Reusen, etc.

f) Das Mitbringen der Köderfische aus fremden Gewässern. (Seuchengefahr)

g) Das mitnehmen von Köderfischen in fremde Gewässer.

h) Das Befahren und Begehen des Uferschilfes (zur Schonung der Laichplätze und Brutstätten).

i) Das Fischen vom Boot aus, eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang.

j) Das Fischen in allen Zuflüssen und im Seeabfluß.

k) Die Verwendung von Echoloten und anderen Ortungshilfen.

l) Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder (Köderfische).

m) Die Verwendung von Edelfischen als Köderfische. (Reinanken, Saiblinge, See-,Bach- und Regenbogenforellen)

n) Beköderte Angeln dürfen nie ohne Aufsicht im See oder am Ufer liegen. Wasservögel nehmen diese als Futter auf. Dadurch anfallende Kosten (Tierarzt etc.) werden weiterverrechnet.

Bei Nichteinhaltung dieser Richtlinien wird die ausgestellte Fischereibewilligung entzogen. Ein Anspruch auf Rückersatz bereits geleisteter Gebühren besteht nicht. Fischereiverband Millstätter See

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Unterkünfte

In der Region gibt es zahlreiche Unterkünfte, die Angebote speziell für Fischer bieten. Auf der fogenden Seite finden Sie eine Auswahl an Betrieben

 

Informationen

Tourismusbüro Spittal/Drau
Burgplatz 1, 9800 Spittal/Drau
Tel.: 04762/3420
Fax: 04762/3237
www.spittal-online.at

Tourismusbüro Seeboden
Hauptplatz 1
9871 Seeboden
Tel.: 04762/81210
Fax: 04762/82834
www.tiscover.at/seeboden

Tourismusbüro Millstatt
Marktplatz 8
9872 Millstatt
Tel.: 04766/20220
Fax: 04766/3479
www.millstatt-am-see.at

Tourismusbüro Döbriach/Radenthein

Hauptplatz 8
9873 Döbriach
Tel.: 04246/7878
F ax: 04246/7878-18
www.doebriach.net

Verkehrsamt Ferndorf

Nr. 22
9702 Ferndorf
Tel.: 04245/2086
Fax: 04245/2086-28
www.tiscover.at/ferndorf

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Millstätter See Inclusive Card

 

Der Fischereiverband ist Mitglied bei der Millstätter See Inclusive Card.
Gäste, die in einem Inclusive Betrieb in Seeboden oder Millstatt nächtigen,
können das Gewässer kostenlos befischen (ausgenommen Döbriacher Betriebe).
Es ist lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Steuerkarte (Euro 4,52 gültig für
eine Woche) zu bezahlen.
Die kostenlose Fischereierlaubnis ist in den Tourismusbüros rund um den Millstätter
See erhältlich und gilt für das gesamte Fischwasser des Fischereiverbandes
Millstätter See.

 

 

Auf der folgenden Seite können Sie eine Übersicht aller Fischarten
mit Unterwasseraufnahmen sehen !!!
 
 

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